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Preise & Finanzierung

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen aus der Pflegeversicherung. Wir zeigen Ihnen transparent, welche Versorgung je Pflegegrad möglich ist – und rechnen für Sie direkt mit der Pflegekasse ab.

Beratung zu Preisen und Finanzierung der Betreuung über die Pflegekasse in Quakenbrück
Ihre Ansprüche

Diese Leistungen stehen Ihnen zu

Mit einem anerkannten Pflegegrad haben Sie unter anderem Anspruch auf folgende Leistungen aus der Pflegeversicherung – und weitere.

131 €Entlastungsbetragpro Monat, ab Pflegegrad 1
3.539 €Entlastungsbudgetpro Jahr, ab PG 2 (Verhinderungs- & Kurzzeitpflege)
Sachleistungen40 % Umwandlungmonatlich, individuell nach Pflegegrad
Pflegegeldmonatlichindividuell nach Pflegegrad

Wie viele Stunden Hilfe pro Monat übernimmt die Pflegekasse?

Wir bieten Ihnen einen allgemeinen Überblick über die möglichen Versorgungsvarianten, die monatlich – je nach Pflegegrad – zur Verfügung stehen. Individuelle Anpassungen der Pakete sind jederzeit möglich und können zu Abweichungen (nach oben oder unten) vom angegebenen maximalen Stundenumfang führen.

Die angegebenen Zeiten gelten unter der Voraussetzung, dass keine weiteren Dienstleister in die Versorgung eingebunden sind. Als Berechnungsgrundlage verwenden wir einen Standardaufwand von 110 Minuten und eine Wegepauschale pro Termin. Zeiten, die über den jeweiligen Höchstanspruch hinausgehen, werden als Eigenanteil in Rechnung gestellt. Wie bei der vollstationären Langzeitpflege kann ggf. über das Sozialamt auch bei häuslicher Betreuung für den Eigenanteil ein Antrag auf „Hilfe zur Pflege" gestellt werden.

Stundensatz: 39,- € Wegepauschale: 6,60 € Standardaufwand: 110 Min / Termin
Pakete nach Pflegegrad

Ihre Versorgung – transparent nach Pflegegrad

Wählen Sie Ihren Pflegegrad und sehen Sie die möglichen Versorgungspakete. Alle Angaben sind Richtwerte – Ihr individuelles Paket stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.

Kleine Hilfe

2 Einsätze pro Monat · 110 Min pro Termin
Zuzahlung: 25,20 € pro Monat*
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag spart sich an. Zunächst wird ein eventuell bestehendes Budgetguthaben verrechnet. Rest aus dem Vorjahr nutzbar bis 30.06. des Folgejahres. Ab Pflegegrad 2 kann die Zuzahlung ggf. vollständig entfallen, da weitere Budgets dazukommen.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Kleine Hilfe

2 Einsätze pro Monat · 110 Min pro Termin
Zuzahlung: 25,20 € pro Monat*
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt. Zunächst wird ein eventuell bestehendes Budgetguthaben verrechnet. Die Zuzahlung kann ggf. vollständig entfallen, wenn dieser Versorgungsanteil über das Entlastungsbudget abgerechnet wird.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Standard Versorgung

9,75 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Bezahlt durch die Pflegekasse
Beliebt

Erweiterte Hilfe

17 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld teilweise
Sie erhalten mind. 208,- € Pflegegeld weiter ausgezahlt. Bei einem geringeren Versorgungsumfang erhöht sich anteilig der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Umfassende Hilfe

22 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Wir setzen das gesamte Pflegegeld ein.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Kleine Hilfe

2 Einsätze pro Monat · 110 Min pro Termin
Zuzahlung: 25,20 € pro Monat*
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt. Zunächst wird ein eventuell bestehendes Budgetguthaben verrechnet. Die Zuzahlung kann ggf. vollständig entfallen, wenn dieser Versorgungsanteil über das Entlastungsbudget abgerechnet wird.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Standard Versorgung

9,75 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Bezahlt durch die Pflegekasse
Beliebt

Erweiterte Hilfe

24 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld teilweise
Sie erhalten mind. 359,- € Pflegegeld weiter ausgezahlt. Bei einem geringeren Versorgungsumfang erhöht sich anteilig der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Umfassende Hilfe

32 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für Ihre Unterstützung ein.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Kleine Hilfe

2 Einsätze pro Monat · 110 Min pro Termin
Zuzahlung: 25,20 € pro Monat*
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt. Zunächst wird ein eventuell bestehendes Budgetguthaben verrechnet. Die Zuzahlung kann ggf. vollständig entfallen, wenn dieser Versorgungsanteil über das Entlastungsbudget abgerechnet wird.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Standard Versorgung

9,75 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Bezahlt durch die Pflegekasse
Beliebt

Erweiterte Hilfe

27 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld teilweise
Sie erhalten mind. 480,- € Pflegegeld weiter ausgezahlt. Bei einem geringeren Versorgungsumfang erhöht sich anteilig der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Umfassende Hilfe

38,5 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für Ihre Unterstützung ein.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Kleine Hilfe

2 Einsätze pro Monat · 110 Min pro Termin
Zuzahlung: 25,20 € pro Monat*
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt. Zunächst wird ein eventuell bestehendes Budgetguthaben verrechnet. Die Zuzahlung kann ggf. vollständig entfallen, wenn dieser Versorgungsanteil über das Entlastungsbudget abgerechnet wird.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Standard Versorgung

9,75 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Das Pflegegeld wird weiter voll ausgezahlt.
Bezahlt durch die Pflegekasse
Beliebt

Erweiterte Hilfe

31,5 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld teilweise
Sie erhalten mind. 594,- € Pflegegeld weiter ausgezahlt. Bei einem geringeren Versorgungsumfang erhöht sich anteilig der Auszahlungsbetrag des Pflegegeldes.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Umfassende Hilfe

45 Std. pro Monat · 110 Min pro Termin
Keine Zuzahlung
Wir nutzen zur Abrechnung
  • Entlastungsbetrag
  • Entlastungsbudget
  • Umwandlung Sachleistung
  • Pflegegeld
Wir setzen das gesamte Pflegegeld für Ihre Unterstützung ein.
Bezahlt durch die Pflegekasse

Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen

Das Persönliche Budget ist eine Leistungsform der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und kann ergänzend zu den Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Mit dem Persönlichen Budget können Leistungsberechtigte ihren Assistenzanbieter selbst auswählen und die erforderlichen Unterstützungsleistungen eigenverantwortlich sowie individuell nach ihren persönlichen Bedürfnissen organisieren.

Die Höhe des Budgets richtet sich nach dem individuellen Bedarf der leistungsberechtigten Person und wird auf Grundlage der benötigten Unterstützungsleistungen berechnet. Die Festlegung erfolgt durch den zuständigen Leistungsträger (z. B. den Träger der Eingliederungshilfe).

Mehr zur Assistenz & zum Persönlichen Budget

Unsicher, was Ihnen zusteht? Wir klären das für Sie

In einem kostenlosen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam Ihre Ansprüche und stellen Ihr individuelles Versorgungspaket zusammen – ganz ohne versteckte Kosten.

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2022Gründungsjahr

Hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagshilfen, Assistenz für Menschen mit Behinderungen und Hausmeisterservice. Ein Team, das Zuhause möglich macht.

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