Für Einsteiger & Quereinsteiger
Für alle, die in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig werden möchten und die erforderliche fachliche Qualifikation benötigen.
Qualifizierung nach § 45a SGB XI – Betreuungskraft im Ambulanten Dienst.
Du möchtest in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig werden? Bei uns absolvierst Du die erforderliche fachliche Qualifikation – praxisnah und nach den landesrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen.
Als Betreuungskraft im Ambulanten Dienst trägst Du mit Angeboten zur Unterstützung im Alltag (AZUA) gem. § 45a SGB XI dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten. Du hilfst Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Für alle, die in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten tätig werden möchten und die erforderliche fachliche Qualifikation benötigen.
Unsere Schulung ist hausintern – aber ausdrücklich auch für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer offen.
Die Schulung entspricht den landesrechtlichen Vorgaben des Landes Niedersachsen – am Ende steht Dein Zertifikat.
Die Qualifizierung nach § 45a SGB XI kannst Du direkt bei uns im Haus absolvieren – und danach Teil unseres Teams werden. Schau Dir unsere Möglichkeiten an.
Vereinbare einen unverbindlichen Beratungstermin – wir informieren Dich gerne über Ablauf, Termine und Voraussetzungen der Schulung nach § 45a SGB XI.
Hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagshilfen, Assistenz für Menschen mit Behinderungen und Hausmeisterservice. Ein Team, das Zuhause möglich macht.
Facebook